Internetauftritt im Fokus des Rechts
Stand: 17.05.2018
Durch den Internetauftritt wird die Hochschule zum Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Bei der Konzeption des Internetauftritts sind daher einige rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Neben bereichsspezifischen rechtlichen Anforderungen finden auch auf Internetangebote die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen wie das Bundes- und Landesdatenschutzgesetz Anwendung. Der Grundsatz der Datenvermeidung gilt auch hier. Einige der datenschutz- und medienrechtlichen Anforderungen wie beispielsweise die Eingliederung der erforderlichen Anbieterkennzeichnung, der Datenschutzerklärung und die Kennzeichnung von externen Links wirken sich unmittelbar auf die Gestaltung des Webauftritts aus.
Als weiteres Hilfsmittel stellen wir den Hochschulen eine Checkliste für den Hochschul-Webauftritt zur Verfügung, die die datenschutz- und medienrechtlichen Anforderungen an die Webgestaltung "zum Abhaken" zusammenstellt.
Datenschutz
- Datenschutzerklärung
- Protokollierung
- Google Analytics
- Cookies
- Formulare
- Datenübertragung bei Online-Formularen
- Verschlüsselte Speicherung von Daten aus Online-Formularen
- Mitarbeiterdaten im Internet / Intranet (Baden-Württemberg)
- Mitarbeiterdaten im Internet / Intranet (Nordrhein-Westfalen)
- Personenfotos im Internet
- Hinweise zur Widerspruchsbelehrung bzw. Einwilligung
Weitere rechtliche und technische Aspekte
- META-Tags
- Externe Links und Weitervermittlung
- Automatische Weitervermittlung
- Linkkürzer
- Google Maps
- Impressum
- Jugendschutzbeauftragter für Hochschul-Webangebot?
- Suchmaschineneinträge verhindern
- Webstandards
- Werbung
- Internet-Foren