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Internetauftritt im Fokus des Rechts

Stand: 17.05.2018

Durch den Internetauftritt wird die Hochschule zum Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Bei der Konzeption des Internetauftritts sind daher einige rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Neben bereichsspezifischen rechtlichen Anforderungen finden auch auf Internetangebote die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen wie das Bundes- und Landesdatenschutzgesetz Anwendung. Der Grundsatz der Datenvermeidung gilt auch hier. Einige der datenschutz- und medienrechtlichen Anforderungen wie beispielsweise die Eingliederung der erforderlichen Anbieterkennzeichnung, der Datenschutzerklärung und die Kennzeichnung von externen Links wirken sich unmittelbar auf die Gestaltung des Webauftritts aus.

Als weiteres Hilfsmittel stellen wir den Hochschulen eine Checkliste für den Hochschul-Webauftritt zur Verfügung, die die datenschutz- und medienrechtlichen Anforderungen an die Webgestaltung "zum Abhaken" zusammenstellt.

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