Videoüberwachung
Stand: 01.04.2026
Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich nimmt die Beobachtung von Räumen mit Hilfe optisch elektronischer Einrichtung (Videoüberwachung) stetig zu. Verkehrsbetriebe setzen Videokameras an Haltestellen, in Bussen und Straßenbahnen ein, Banken überwachen Schalterhallen und Kassenbereiche, Unternehmen und öffentliche Bibliotheken beobachten auch häufig den Außenbereich ihrer Gebäude, Eingangsbereiche, Treppenhäuser etc..
Zur Verbreitung der Videoüberwachung trägt auch bei, dass die Technik immer besser wird, die Speicherkapazitäten steigen, die Prozessoren werden schneller, die Geräte immer kleiner, die Erkennungssysteme immer ausgefeilter und die Kosten bleiben überschaubar. Neuerdings übernimmt auch noch künstliche Intelligenz gleich die Auswertung der Aufnahmen und alarmiert beispielsweise bei nicht normgerechten Verhalten entsprechende Einsatzkräfte (Netzpolitik.org: „Verhaltensscanner in Mannheim: Hier wird die Überwachung getestet, die so viele Städte wollen“
).
Was Videoüberwachung erreichen will: Abschreckung, Aufklärung und Beweissicherung
Videoüberwachung wird in der Regel aus folgenden Gründen eingesetzt:
- Präventive Zwecke: Zur Abschreckung, indem man potenzielle Täterinnen und Täter durch die erkennbaren Videoüberwachungsmaßnahmen von der Begehung einer Straftat (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung) oder einer gravierenden Ordnungswidrigkeit abschrecken möchte.
- Repressive Zwecke: Weil man die Identifizierung von Tatverdächtigen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ermöglichen möchte.
- Um die Geltendmachung von Rechtsansprüchen zu ermöglichen: Durch die Dokumentation / Sicherung von Hinweisen/Beweismittel möchte man insbesondere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, z.B. wegen Diebstahl und Sachbeschädigung geltend machen können.
Hochschulen ziehen den Einsatz von Videoüberwachungssystemen in Betracht, um die "Sicherheit zu erhöhen", vor allem um präventiv Diebstähle oder Sachbeschädigungen zu verhindern oder um im Schadensfall Hinweise auf Tatverantwortliche zu haben. Denkbar ist sie aber auch als Zugangssicherung bei bestimmten Gebäuden bzw. Räumen - vor allem im Wissenschaftsbereich, z. B. bei Rechenzentren, Bibliotheken, Labors sowie bei mit Schranken versehenen Zufahrten (LT-Drucksache 14/7313, S. 13 [PDF]
).
Klassisches Spannungsfeld zwischen Sicherheitspolitik und Datenschutz
Der Einsatz von Kameras ist eines der klassischen Themenfelder, bei dem das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten offensichtlich wird. Um von dem eher negativ besetzten Begriff „Überwachung“ weg zu kommen, hat die damalige grün-schwarze Landesregierung in ihrer Überarbeitung des Landesdatenschutzgesetzes seit 28.02.2026 die Überschrift von „Videoüberwachung“ in „Videoschutz“ geändert, „um der verstärkt herausgestellten Schutzfunktion der Videoüberwachung in Bezug auf Personen und Objekte“ Rechnung zu tragen. Allerdings wurde der Begriff nur in der Überschrift geändert...
Schwerwiegender Grundrechtseingriff – Zweckerreichung fraglich
Eines muss man sich bewusst machen: Videoüberwachung löst keine gesellschaftlichen Probleme, sondern macht diese gegebenenfalls (nur) transparenter. Es gibt Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass Videoüberwachung zwar punktuell zu einem Rückgang von Kriminalität führt, diese aber in nicht überwachte Bereiche verdrängt (siehe hierzu schon 2001 die Diplomarbeit von Katja Veil "Raumkontrolle-Videokontrolle und Planung für den öffentlichen Raum"
mit weiteren Nachweisen sowie Dissertation aus dem Jahr 2021 von Florian Kowalik „Die hoheitliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums zur Kriminalprävention – Rechtsgrundlagen, praktische Anwendungsbereiche und präventive Wirksamkeit –“ [PDF]
).
Eine gesellschaftliche Akzeptanz von Videoüberwachung beruht zum Teil auf dem subjektiven Gefühl, dass damit die Sicherheit erhöht wird. Dieses Versprechen von Sicherheit kann aber nur dann eingelöst werden, wenn die Videobilder permanent beobachtet werden und im Falle eines Ereignisses, etwa eines Überfalls o.ä., eine sofortige Reaktion erfolgen kann (Einschreiten von Polizeibeamten oder Wachpersonen). Deshalb werden vermehrt Produkte getestet, bei denen KI die Aufnahmen auswertet und bei verdächtigem Geschehen Alarm auslöst.
Dem steht gegenüber, dass eine Videoüberwachung auch Ängste aufbaut, vor allem da für die betroffenen Personen nicht erkennbar ist, wie lange die Daten gespeichert, an wen sie übermittelt und ob sie gestreamt werden. Eine Vielzahl von unbeteiligten Personen sowie Teile ihrer persönlichen Verhältnisse (Beziehungen, soziale Herkunft, Verhaltensweisen etc.) werden auf Bildern registriert.
Auf den folgenden Seiten möchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die tatsächliche Geeignetheit und mögliche Alternativen vorstellen. Sie sollen Sie in der Entscheidung unterstützen, ob Videoüberwachung das geeignete Mittel zur Lösung Ihres Problems darstellt.
Zugrunde gelegt wird die Rechtslage in Baden-Württemberg. Die Vorschriften sind jedoch in allen Bundesländern sehr ähnlich, so dass die Ausführungen auch für andere Bundesländer gewinnbringend sein sollten. Es muss jedoch selbstverständlich immer die jeweilige landesrechtliche Vorschrift berücksichtigt und geprüft werden.
- 1. Warum ist die Videoüberwachung rechtlich problematisch?

- 2. Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung

- 3. Zulässigkeit der Videoüberwachung

- 4. Weitere gesetzliche Anforderungen bei Videoüberwachung

- 5. Prüfschema zur Videoüberwachung

- 6. Kameraattrappen und andere scheinbare Überwachungen

Hintergrund
- Urteile zur Videoüberwachung

- Materialien zur Videoüberwachung (Merkblatt als Arbeitshilfe, Piktogramme)

- Alternativen zur Videoüberwachung

- Was haben ein Hundehaufen und eine Bank mit Datenschutz zu tun?

