Impressumspflicht
Stand: 05.06.2024
Aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Transparenz besteht für Angebote im Internet eine Pflicht zur hinreichenden Anbieterkennzeichnung. Diese Impressumspflicht ergibt sich aus Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bzw. aus § 18 Medienstaatsvertrages (MStV) .
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).
Weiterführende Seiten zu den Themen: