Impressumspflicht
Stand: 18.11.2020
Aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Transparenz besteht für Angebote im Internet eine Pflicht zur hinreichenden Anbieterkennzeichnung. Diese Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. aus § 18 Medienstaatsvertrages (MStV)
.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).
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