Personenfotos im Internet
Stand: 09.04.2019
Auf vielen Internetseiten von Hochschulen werden neben Erreichbarkeitsdaten auch Fotos von Mitarbeitern veröffentlicht. Es werden Passbilder eingestellt, die Namen und Aufgabe einem bestimmten Gesicht zuordnen sollen. Es werden Bilder vom letzten Betriebsausflug ins Netz gestellt oder Fotos von Gästen einer in der Hochschule stattfindenden Veranstaltung.
Vielleicht eine schöne Auflockerung der Webseite. Aber auch eine zulässige?
Die Frage sollten Sie sich stellen, denn bei der Veröffentlichung von Fotos von Mitarbeiter (oder Studierenden und auch anderen Personen) sind verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:
- Bildnisschutz
- Datenschutz
- Urheberrechtsschutz
- Strafrechtlicher Schutz
- Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
Weitere Informationen
Zugriff:
Die ganze Welt
- Denken Sie in diesem Zusammenhang auch daran, Fotos von Mitarbeitern bei deren Ausscheiden von den Webseiten der Hochschule zu löschen. Informationen zum Umgang mit Daten ehemaliger Mitarbeiter finden Sie auf unserer Webseite:
Veröffentlichung von Daten ehemaliger Mitarbeiter
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