Personenfotos im Internet – Bildnisschutz

Schön sieht sie aus, die neue Institutswebseite. Informativ, bunt, mit vielen Fotos. Bevor Sie sich zufrieden zurücklehnen: Haben Sie auch an die Einwilligung der abgebildeten Personen gedacht?

Die folgenden Ausführungen haben nicht nur für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos Gültigkeit, sondern sind auch auf die Veröffentlichung anderer Personenfotos auf den Webseiten der Hochschule zu übertragen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“