NRW: Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet
Stand: 04.06.2020
Möchten Hochschulen auf ihren Webseiten neben der allgemeinen Organisation auch Erreichbarkeitsdaten von Mitarbeitern veröffentlichen, beispielsweise durch den Zugriff auf ein Erreichbarkeitsverzeichnis, so ist aus datenschutzrechtlicher Sicht Folgendes zu beachten:
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
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