Startseite Themen Internetauftritt im Fokus des Rechts NRW: Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet 
[Druckversion: HTML ]

NRW: Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet

Stand: 04.06.2020

Möchten Hochschulen auf ihren Webseiten neben der allgemeinen Organisation auch Erreichbarkeitsdaten von Mitarbeitern veröffentlichen, beispielsweise durch den Zugriff auf ein Erreichbarkeitsverzeichnis, so ist aus datenschutzrechtlicher Sicht Folgendes zu beachten:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Copyright 2022 by ZENDAS ..