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Private Nutzung von E-Mail - und doch nicht Telekommunikationsdiensteanbieter?

Stand: 29.01.2024

Es ist eine ganz grundlegende Frage:
Wird ein Unternehmen oder auch eine Hochschule zum Diensteanbieter eines Telekommunikationsdienstes alleine dadurch, dass den Beschäftigten gestattet wird, den dienstlichen E-Mailaccount auch privat zu nutzen?

ZENDAS bejaht dies, da sich dies u.E. schon aus dem Gesetz ergibt und die (nach unserem Dafürhaltende herrschende) Auffassung das auch so sieht (siehe dazu unsere ausführliche Stellungnahme auf unserer Webseite Die Hochschule als TK-Anbieter Interner Link). Wir möchten Ihnen jedoch nicht vorenthalten, dass es arbeitsgerichtliche Rechtsprechung gibt, die die Frage gegenteilig beantwortet. Diese Rechtsprechung ist allerdings zu den Vorgängerregelungen des seit 01.12.2021 geltenden TKG ergangen. Die Grundfrage aber - ob die Hochschule allein durch die Gestattung der privaten Nutzung zum TK-Anbieter wird – bleibt. Und so möchten wir Ihnen unsere Ausführungen zur genannten Rechtsprechung zur Verfügung stellen, obwohl sie sich auf eine nicht (ganz) aktuelle Rechtslage beziehen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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