Private Nutzung von E-Mail - und doch nicht TK-Anbieter?
Stand: 19.03.2025
Es ist eine ganz grundlegende Frage:
Wird ein Unternehmen oder auch eine Hochschule zum Diensteanbieter eines Telekommunikationsdienstes alleine dadurch, dass den Beschäftigten gestattet (oder es geduldet) wird, den dienstlichen E-Mailaccount auch privat zu nutzen?
Die Diskussion wird schon lange geführt und hat wieder Fahrt aufgenommen durch das Inkrafttreten neuer Regelungen, zunächst des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) bzw. jetzt des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Hintergrund dazu finden Sie auf unserer Webseite Telemediendienste werden zu Digitalen Diensten .
Nachstehend beschäftigen wir uns unter Punkt 1 mit der aktuellen Diskussion.
Diskutiert wurde allerdings vorher schon: Insbesondere gab es auch arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, die die Frage dahingehend beantwortet hat, dass auch bei privater Nutzung kein Telekommunikationsdienst vorliegt. Und so möchten wir Ihnen unsere Ausführungen zur genannten Rechtsprechung zur Verfügung stellen, obwohl sie sich auf eine nicht (ganz) aktuelle Rechtslage beziehen (Punkt 2).
Unter Punkt 3 finden Sie ein kurzes Fazit und unseren Rat.
Bitte beachten sie auch unsere ausführliche Stellungnahme zum Thema auf unserer Webseite Die Hochschule als TK-Anbieter .
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
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