Die Hochschule als TK-Anbieter
Stand: 23.06.2016
Die moderne Hochschule bietet ein breites Spektrum von Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation an. Sie betreibt hierzu eine Hochschulnetzinfrastruktur für Sprach- und Datenkommunikation, vergibt IP-Adressen, betreibt Mailserver, ermöglicht den Zugang zum Internet usw.
Diese Dienste stehen in der Regel nicht nur den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule, also ihren Studierenden und Mitarbeitern zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, sondern oftmals wird eine private Nutzung erlaubt oder geduldet oder die Dienste werden auch Dritten angeboten. Ein aktuelles Beispiel für ein solches Angebot an Dritte sind die vermehrten Vorhaben, an die Alumni der Hochschule "lebenslange" E-Mail-Adressen zu vergeben.
Doch was bedeutet das eigentlich rechtlich für die Hochschule?
Ab wann wird sie zum Anbieter von Telekommunikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes?
Und wenn sie es ist, welche Folgen hat das für die Hochschule?
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier ).
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Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ .
Weitere Informationen
Das Thema "Hochschule als TK-Anbieter" wirft einige Einzelfragen auf. Zu einigen dieser Fragen und zu einzelnen Konsequenzen, die sich aus der Eigenschaft als TK-Anbieter ergeben, haben wir weitere Informationen zur Verfügung gestellt:
- Alumni-E-Mailadressen - Ein TK-Angebot für die Öffentlichkeit?
- Lauschboxpflicht für Hochschulen?
- Hochschultelefonanlage: Pflicht zum Kundenverzeichnis?
- Private Nutzung von E-Mail - und doch nicht Telekommunikationsdienstanbieter?