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Alumni-E-Mailadressen - Ein öffentlich zugänglicher TK-Dienst?

Stand: 17.07.2025

Bei der ganzen Thematik "Hochschule als TK-Anbieter" taucht eine Frage immer wieder auf: Was ist, wenn die Hochschule ihren Alumni E-Mailadressen zur Verfügung stellen will?
Dass sie dadurch ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des TKG wird, mag naheliegen. Aber ist sie damit auch ein Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste?
Mit diesem Einzelaspekt befasst sich die folgende Webseite.

Grundlegende Überlegungen, Ausführungen zu Begrifflichkeiten und auch den Folgen einer entsprechenden Einordnung finden Sie in unserer Stellungnahme "Die Hochschule als TK-Anbieter – Datenschutz-und telekommunikationsrechtliche Anforderungen an TK-Anbieter, Betreiber öffentlicher TK-Netze und Betreiber bestimmter TK-Anlagen und Mitwirkende an der Erbringung von TK-Netzen" Interner Link.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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