SDM – das Standard-Datenschutzmodell
Stand: 15.12.2022
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist eine gemeinschaftliche Entwicklung der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Es soll die Verantwortlichen bei der systematischen Auswahl, Umsetzung, Überprüfung und Bewertung von technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen, so dass diese die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Vorgaben der DS-GVO sicherstellen und dies auch nachweisen können. Für die Aufsichtsbehörden soll das SDM als „Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele“ (so der Untertitel des SDM-Handbuchs) dienen.
Die folgenden Seiten stellen das SDM vor.
Themenübersicht
Zugriff:
Die ganze Welt
- Grundlegendes zum SDM
Was ist das SDM, Zielgruppen, Ziele - Überblick über Aufbau und Inhalt des SDM
- Hinweise zur Anwendung des SDM
Pflicht zur Anwendung?, Möglichkeiten für den Einstieg in die Anwendung - Verarbeitungstätigkeiten transparent gestalten mit Hilfe des SDM
Vorstellung der Bausteine 41 Planen und Spezifizieren, 42 Dokumentieren und 43 Protokollieren - Überblick über die Versionen des SDM
- Linkliste zum SDM
Quellenvermerk zum Standard-Datenschutzmodell (SDM):
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0 )
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0 )
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