SDM – das Standard-Datenschutzmodell

Stand: 15.12.2022

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist eine gemeinschaftliche Entwicklung der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Es soll die Verantwortlichen bei der systematischen Auswahl, Umsetzung, Überprüfung und Bewertung von technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen, so dass diese die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Vorgaben der DS-GVO sicherstellen und dies auch nachweisen können. Für die Aufsichtsbehörden soll das SDM als „Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele“ (so der Untertitel des SDM-Handbuchs) dienen.

Die folgenden Seiten stellen das SDM vor.

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Quellenvermerk zum Standard-Datenschutzmodell (SDM):
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Externer Link)
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