Pre-Notification
Stand: 02.02.2016
Nach Nr. 4.2 des SEPA CORE Direct Debit Scheme Rulebook sind Gläubiger beim Lastschriftverfahren verpflichtet, dem Kontoinhaber mitzuteilen, an welchem Tag bei ihm der Betrag eingezogen wird (sogennante Pre-Notification oder auch SEPA - Vorankündigung).
Was dies im Einzelnen für die Hochschule bedeutet und welche datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte dabei zu beachten sind, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier ).
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