SEPA-Basislastschriftverfahren
Stand: 29.01.2016
Am 31.03.2012 ist die sogenannte SEPA - Verordnung (Verordnung (EU)- Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2009 in Kraft getreten. Mit der Einführung der Single Euro Payment Area, was übersetzt so viel bedeutet wie einheitlicher Euro – Zahlungsverkehrsraums, wurde ein europaweit einheitliches Verfahren zur Durchführung von bargeldlosen Zahlungen geschaffen. Das SEPA – Verfahren ist seit spätestens 01.08.2014 im geschäftlichen EU - Zahlungsverkehr – ab Februar 2016 zudem im privaten Zahlungsverkehr – obligatorisch.
Die Einführung von europaweit einheitlichen Regelungen, hat selbstverständlich auch Änderungen der nationalen Vorschriften zum bargeldlosen Verfahren mit sich gebracht. Diese betreffen insbesondere das Lastschriftverfahren und sind für die Hochschulen als Lastschriftgläubiger von Bedeutung.
Welche Probleme bei der Form der Erteilung des Lastschriftmandats derzeit diskutiert werden und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen mit der Pflicht zur Pre-Notification einhergehen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.
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