Pre-Notification

Stand: 02.02.2016

Nach Nr. 4.2 des SEPA CORE Direct Debit Scheme Rulebook Externer Link sind Gläubiger beim Lastschriftverfahren verpflichtet, dem Kontoinhaber mitzuteilen, an welchem Tag bei ihm der Betrag eingezogen wird (sogennante Pre-Notification oder auch SEPA - Vorankündigung).

Was dies im Einzelnen für die Hochschule bedeutet und welche datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte dabei zu beachten sind, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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