Mitarbeiterfotos im Internet - Urheberrechtsschutz
Stand: 10.04.2019
Neben den Rechten der auf dem Foto abgebildeten Person sind beim Einstellen von Mitarbeiterfotos oder anderen Personenabbildungen auf den Internetseiten der Hochschule möglicherweise auch Rechte des Fotografen am Foto zu berücksichtigen.
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Damit bedarf das Einstellen von Fotos ins Internet grundsätzlich der Zustimmung des Fotografen.