Mitarbeiterfotos im Internet - Urheberrechtsschutz

Stand: 10.04.2019

Neben den Rechten der auf dem Foto abgebildeten Person sind beim Einstellen von Mitarbeiterfotos oder anderen Personenabbildungen auf den Internetseiten der Hochschule möglicherweise auch Rechte des Fotografen am Foto zu berücksichtigen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Damit bedarf das Einstellen von Fotos ins Internet grundsätzlich der Zustimmung des Fotografen.
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