Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Stand: 18.06.2024
Bewerbungsunterlagen enthalten sensible Daten. Mit Lebenslauf, der Beifügung von Zeugnissen und Angaben während eines Bewerbungsgesprächs gibt ein Bewerber seinem potentiellen Arbeitgeber eine ganze Menge Informationen über sich preis. Informationen, die der Arbeitgeber - die Hochschule - benötigt, um eine richtige Auswahl zu treffen, mit denen der Arbeitgeber aber auch sensibel umzugehen hat.
Sensibel bedeutet auch immer datenschutzgerecht. Und so spielt der Datenschutz im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens eine große Rolle.
Neben den datenschutzrechtlichen Vorschriften sind aber auch andere gesetzliche Regelungen (insbesondere auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG) zu beachten.
Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Umgang mit Bewerbern und deren Unterlagen beachtet werden müssen, darüber wollen wir Ihnen auf diesen Webseiten Auskunft geben. Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Bewerbungsverfahren und Datenschutz:
Unsere Webseiten zum Thema Datenschutz im Bewerbungsverfahren
- Die Zulässigkeit der Erhebung von Bewerberdaten
- Informationspflichten bei der Stellenausschreibung
- Pflicht zur Bewerbung per E-Mail?
- Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen
- Einsicht in Bewerbungsunterlagen
- Einsicht in Bewerbungsunterlagen im Berufungsverfahren
- Unterrichtung unterlegener Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens
- Internetrecherche im Bewerbungsverfahren
Weitere Informationen
- Im Ratgeber Beschäftigtendatenschutz [PDF] des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (4. Auflage, April 2020) finden sich einige Ausführungen auch zum Bewerbungsverfahren.
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 06.06.2024 eine Information Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus" [PDF] "herausgegeben, in der er darstellt, was er unter den Begriffen "Recruiting", "Background-Check", "Talentpool" , "CV Parsing" und co. versteht und was beim Einsatz von KI-Anwendungen im Bewerbungsprozess zu beachten ist.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben Anfang 2024 Vorschläge für einen modernen Beschäftigtendatenschutz - Innovation ermöglichen – Persönlichkeitsrechte schützen – Rechtsklarheit schaffen [PDF] (abgerufen am 18.06.2024) gemacht.