Einsicht in Bewerbungsunterlagen
Stand: 23.03.2009
Bewerbungsunterlagen beinhalten personenbezogene Daten, mit denen die Hochschule als (potentieller) Arbeitgeber datenschutzkonform umzugehen hat. Dies bedeutet unter anderem, dass die eingegangenen Unterlagen dergestalt aufbewahrt werden müssen, dass sie vor fremder Einsichtnahme geschützt werden. Wer aber darf Einsicht nehmen?
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier ).
Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ .