Unterrichtung eines unterlegenen Bewerbers im Rahmen eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens
Stand: 03.08.2016
Die Hochschule ist als Dienstherr im Rahmen eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu einer so genannten Konkurrentenmitteilung an die unterlegenen Bewerber verpflichtet.
Der Frage, ob den unterlegenen Bewerbern aus datenschutzrechtlicher Sicht in dieser Konkurrentenmitteilung auch die Namen der erfolgreichen Bewerber mitgeteilt werden dürfen, widmet sich ZENDAS in diesem Beitrag:
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
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