Startseite Themen Datenschutz im Bewerbungsverfahren Pflicht zur E-Mail-Bewerbung? 
[Druckversion: HTML ]

Pflicht zur E-Mail-Bewerbung?

Stand: 19.09.2023

Es ist ein nahezu alltäglicher Vorgang: Eine Hochschule schreibt eine neue Stelle aus. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass nicht nur für Rückfragen eine E-Mailadresse angegeben wird, sondern dass die gesamte Bewerbung per E-Mail an die Hochschule geschickt werden kann. Das spart auf der Seite der Hochschule durch den Wegfall des Umgangs mit den Bewerbungsmappen einiges an Aufwand.

Teilweise gehen Hochschulen bzw. einzelne Institute dazu über, die Bewerbung von vornherein per E-Mail zu verlangen oder bringen zumindest zum Ausdruck, dass sie den Eingang der Unterlagen gerne in elektronischer Form sehen würden. Und welche Bewerberin oder welcher Bewerber kommt der potentiell neuen arbeitgebenden Stelle nicht gerne entgegen, wenn diese Wünsche äußert?

Aber geht das für eine Hochschule aus datenschutzrechtlicher Sicht so einfach? Die Bewerberinnen und Bewerber möglicherweise sogar zu zwingen, ihre Unterlagen per E-Mail zu schicken?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Weiterführende Seiten zu den Themen:
Copyright 2022 by ZENDAS ..