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Vorlesungsverzeichnisse im Internet

Stand: 03.08.2021

Immer wieder wird an ZENDAS die Frage herangetragen, ob die Hochschule ihre alten Vorlesungsverzeichnisse im Internet veröffentlichen kann.

Alte Vorlesungsverzeichnisse können für die wissenschaftliche Forschung interessant sein oder aber für Studierende, die - nach Ablauf des aktuellen Vorlesungsverzeichnisses - Studieninhalte bzw. Dauer von einzelnen Studienveranstaltungen/Praktika (z.B. für Bewerbungen) nachweisen müssen.

Doch solche Vorlesungsverzeichnisse enthalten in aller Regel auch personenbezogene Daten: Angaben zu den Lehrenden und Mitarbeitern, wie beispielsweise deren Name, Funktion an der Hochschule, dienstliche Erreichbarkeit, Gremienzugehörigkeit, möglicherweise der Tag der Habilitation oder – in früheren Verzeichnissen - gar die Privatanschrift.

Diese Webseite beschäftigt sich mit der Frage nach der Zulässigkeit der Veröffentlichung solch „alter“ Vorlesungsverzeichnisse im Internet. Informationen zur Veröffentlichung von aktuellen Vorlesungsverzeichnissen finden Sie hinsichtlich der darin enthaltenen Erreichbarkeitsdaten von Beschäftigten auf unserer Webseite Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet Interner Link. Unsere Webseite Personenbezogene Daten in Hochschulmagazinen Interner Link beschäftigt sich zudem mit der Frage, inwieweit beispielsweise die Hochschule die Mitgliedschaft in den Hochschulgremien veröffentlichen darf.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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