Was können Betroffene tun?
Stand: 01.01.2021
Immer wieder stößt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Bedenken bei der betroffenen Person. Manchmal zu recht, weil die Datenverarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt. Manchmal zu unrecht, weil die Datenverarbeitung zulässig ist.
Doch was kann die betroffene Person - unabhängig davon, ob sich die Datenverarbeitung als rechtens oder nicht herausstellt - tun, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung hat?
Diese Webseite gibt einen kurzen Überblick, welche Möglichkeiten eine betroffene Person hat und verlinkt auf weitere Webseiten, auf denen Sie noch mehr Informationen finden.
- Natürlich kann sich eine betroffene Person - z.B. ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte einer Hochschule - innerhalb seiner Hochschule zunächst an den oder die Datenschutzbeauftragte(n) der Hochschule wenden.
- Der betroffenen Person stehen nach der Datenschutz-Grundverordnung eine Vielzahl von Rechten zu: Rechte der betroffenen Person
- Darüber hinaus steht es der betroffenen Person zu, gerichtlich gegen eine Datenverarbeitung vorzugehen: Sie kann z.B. einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
- Auch ist denkbar ist, dass die betroffene Person für einen durch die in Frage stehende Datenverarbeitung verursachten Schaden Schadenersatz geltend macht: Schadenersatz nach der DS-GVO
- Die betroffene Person kann sich auch eine datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde wenden: Übersicht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden