Datenschutz bei Umfragen im Rahmen wissenschaftlicher Forschung/empirischer Erhebungen
Stand: 28.11.2022
Immer wieder wird ZENDAS mit Umfragen konfrontiert, die im Rahmen eines Forschungsprojekts durchgeführt werden sollen.
Regelmäßig werden dabei neben Angaben, die in ihrer Kombination viel über das Leben einer Person oder über ihre Persönlichkeit aussagen können, auch sozio-demographische Angaben abgefragt. Auf Seiten der Wissenschaftler besteht nicht selten eine Unsicherheit, was sie dürfen und was eigentlich Datenschützer dazu sagen.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen daher einen Überblick geben, was die "Knackpunkte" aus Sicht des Datenschutzes sind.
Wir empfehlen Ihnen, die Ausführungen zunächst der Reihenfolge nach zu lesen.
Für ein gezieltes Nachlesen können Sie natürlich auch direkt zum jeweiligen Punkt springen.
Unter dem Begriff "Arbeitshilfe" finden Sie nochmals die wichtigsten Punkte zusammen gefasst.
- 1. Was ist eigentlich das Problem?
- 2. Welche Folgerungen ergeben sich daraus?
- 3. Wie lässt sich bei den Antwortmöglichkeiten ein Personenbezug vermeiden?
- 4. Wie geht man mit verschiedenen Erhebungszeitpunkten um?
- 5. Wie können E-Mailadressen für eine Verlosung unter den Teilnehmern erhoben werden?
- 6. "Knackpunkte" bei Online-Befragungen
- 7. Wenn die Umfrage personenbezogen ist:
- 8. Arbeitshilfe
- 9. Schülerbefragungen
- 10. Umfragen im Rahmen wissenschaftlicher Forschung – Erhebung von Daten Dritter (z.B. Familienangehöriger)
-
Weitere Informationen:
- "Forschungsprojekt mit Jugendlichen" [PDF] (S. 28)
In seinem Tätigkeitsbericht für 2007 schildert hier der Züricher Datenschutzbeauftragte einen Fall aus seiner Praxis und seine wesentlichen Kritikpunkte. Aus unserer Sicht eine gute und zugleich knappe Zusammenfassung einer Reihe von Gesichtspunkten, die datenschutzrechtlich zu beachten sind. - Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD): Handreichung Datenschutz (Januar 2017) [PDF]
- Entschließung der DSK vom 24.11.2022: Petersberger Erklärung zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung [PDF]
Eine Erklärung, aus der sich für den konkreten Einzelfall kaum neue Erkenntnisse werden ableiten lassen. Aber der Ruf der Aufsichtsbehörden nach einem Forschungsdatenrecht und einem Forschungsgeheimnis, das zu einem Beschlagnahmeverbot und einem Zeugnisverweigerungsrecht führt, ist interessant und zeichnet zukünftige Entwicklungen vor.