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Mitteilung der gewählten Personen an weitere Stellen

Stand: 09.02.2011

Im Internet sind Mustervorlagen erhältlich (z.B. KVJS, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg), die auf dem Musterformular für den Aushang der gewählten Personen einen Verteiler enthalten. Danach sollen auch folgende Stellen die Bekanntmachung der Gewählten erhalten:

  • Arbeitgeber/in
  • Betriebs-/Personalrat
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit

Eine Universität hatte im Verteiler zusätzlich auch noch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stehen.

Ist die Verbreitung des Wahlergebnisses an diese Stellen datenschutzrechtlich eigentlich zulässig?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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