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Die Bekanntmachung der Gewählten bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Stand: 26.01.2015

Die Schwerbehindertenvertretung ist gewählt, das Wahlergebnis steht fest. Doch wie erfahren die wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten, ob ihr Wunschkandidat bei dieser Wahl erfolgreich war?

An Hochschulen werden die Wahlergebnisse durch den Aushang einer Liste der gewählten Personen bekannt gegeben. Ein solcher Aushang der Personen, die in das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder eines stellvertretenden Mitglieds gewählt wurden, beinhaltet auf jeden Fall die Namen der Gewählten. Teilweise werden dabei sogar deren Geburtsdatum, Art der Beschäftigung und Dienststelle mit angegeben.

Hier stellt sich die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Angaben. Diese Frage stellt sich umso mehr, wenn das Wahlergebnis nicht lediglich in Papierform ausgehängt, sondern (auch) auf den Webseiten der Hochschule im Internet oder im Intranet bekannt gemacht wird.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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