Protokollierung der IP-Adresse bei einem Telemediendientst: Die Entscheidung des BGH
Stand: 18.05.2017
Nach dem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH hat am 16.05.2017 der Bundesgerichtshof (BHG) zur Zulässigkeit der Protokollierung von IP-Adressen bei einem Telemediendienst entschieden (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2017 ):
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