Protokollierung der IP-Adresse bei einem Telemediendientst: Die Entscheidung des BGH

Stand: 18.05.2017

Nach dem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH hat am 16.05.2017 der Bundesgerichtshof (BHG) zur Zulässigkeit der Protokollierung von IP-Adressen bei einem Telemediendienst entschieden (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2017 Externer Link):

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Zurück zur Übersicht mehr infos
Copyright 2022 by ZENDAS ..