Übermittlung von Abschlusszeugnissen an eine Universität in einem „unsicheren“ Drittland
Stand: 02.08.2023
Der Praxis-Fall
Der Fall kommt so oder ähnlich immer wieder vor:
Ein Absolvent/eine Absolventin einer Hochschule macht an einer Universität in einem so genannten „unsicheren“ Drittland ein weiterführendes Studium (PhD o.Ä.). Um dieses durchzuführen bittet der Absolvent/die Absolventin die ehemalige Hochschule, die Abschlusszeugnisse direkt an die Drittland-Universität zu schicken (vorzugsweise per E-Mail). Die dortige Universität akzeptiert - nach Aussage der betroffenen Person - nur Dokumente, die direkt von der ausstellenden Hochschule geschickt werden. Eine Einwilligungserklärung für die Versendung der Dokumente wird beigelegt.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).