Startseite Themen Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer Dienstreisen in die USA – datenschutzrechtliche Relevanz der Einreisebestimmungen 
[Druckversion: HTML ]

Dienstreisen in die USA – datenschutzrechtliche Relevanz der Einreisebestimmungen

Stand: 04.05.2026

Dienstreisen können in die unterschiedlichsten Länder führen. Und sicherlich auch in die USA. In die USA Reisende müssen vor der Einreise sehr umfangreiche (persönliche) Angaben machen. Unsere Überlegungen lassen sich aber auch auf Reisen in andere Ländern übertragen, wenn eine Abfrage persönlicher Daten erfolgt oder das Risiko eines Zugriffs auf personenbezogene Daten besteht.

Denn eine Frage stellt sich aus Sicht der Hochschule in jedem Fall: Ist sie für die Übermittlung dieser Daten verantwortlich, wenn eine beschäftigte Person eine Dienstreise in die USA macht? Und welche Folgen hat die Beantwortung dieser Frage?

Drei Dinge seien vorab verraten:
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht ganz einfach.
Eine wirklich zufriedenstellende datenschutzrechtliche Lösung gibt es nicht.
Auch dienstrechtliche Belange müssen mitbedacht werden.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Weitere Informationen

Zugriff: Die ganze Welt
  • Neben der Möglichkeit, mit einem Visum in die Vereinigten Staaten einzureisen, besteht (mit Ausnahmen) für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, visumfrei einzurei­sen, wenn sie unter anderem über eine gülti­ge elektronische Reisegenehmigung (ESTA) verfügen. Diese visafreie Einreise wird im Rahmen des so genannten Visa-Waiver-Programms ermöglicht. Im Rahmen dieses Programms wird zwischen den USA und den Teilnehmenden eine so genannte „Enhanced Border Security Partnership“ abgeschlossen. Darüber wird derzeit verhandelt. Es gibt nun einen Entwurf der Eruopäischen Kommission für ein Rahmenabkommen für diese Partnerschaft.
    Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat diesen Entwurf nun veröffentlicht: https://www.statewatch.org/media/5360/wk_5183_2026pdf.pdf [PDF] Externer Link.
    Dieser sieht - ganz unabhängig von einer eigenen Angabe von Daten, wie sie in unserer Stellungnahme betrachtet wird - eine weite Öffnung der Polizeidatenbanken der Teilnehmer dieser Partnerschaft für die US-Behörden vor (und wohl teilweise umgekehrt).
Weiterführende Seiten zu den Themen:
Copyright 2026 by ZENDAS ..