Zugriffsmöglichkeiten aus Drittländern auf Daten bei einem Auftragsverarbeiter
Stand: 14.02.2023
Am 31.01.2023 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einen Beschluss [PDF] gefasst, der sich mit der Frage befasst, wie (potentielle) Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten auswirkt, die ein Tochterunternehmen innerhalb des EWR verarbeitet, die Muttergesellschaft aber ihren Sitz in dem Drittland hat.
Dieser Beschluss ist gerade auch deswegen so interessant, weil er die Sicht der Aufsichtsbehörden zu Fragen wiedergibt, mit denen sich teilweise auch Gerichte schon befassen mussten.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).
