Einwilligung
Stand: 13.08.2024
Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beginnt wie folgt:
„Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:“
Als erste Bedingung nennt die DS-GVO die Einwilligung:
"a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;“
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann daher – neben weiteren, in Art. 6 DS-GVO aufgeführten Möglichkeiten – auf die Einwilligung der betroffenen Person gestützt werden.
Neben dieser Funktion als „Verarbeitungsgrundlage“ ist die Einwilligung im Grunde aber auch eine Art Betroffenenrecht, denn der Betroffene hat durch die Einwilligung und deren Ausgestaltung die Möglichkeit, über die Datenverarbeitung zu bestimmen.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).
Weitere Informationen
Zugriff:
Die ganze Welt
- Einwilligung in die Verarbeitung von Erreichbarkeitsdaten und Mitarbeiterfotos - Mustertexte
- Mustertext einer Einwilligung bei einem Forschungsprojekt
ZENDAS hat ein Muster einer Einwilligungserklärung für Forschungsprojekte erstellt, welches unter dem folgenden Link zu erreichen ist: Einwillligung in Forschungsprojekt - Fortgeltung alter Einwilligungen
Zu der Frage, inwieweit „alte“ Einwilligung wirksam bleiben, finden Sie Informationen hier: . - Alte Rechtslage: Wirksame Einwilligungen vor Geltung der DS-GVO
- Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz): Kurzpapier Nr. 20- Einwilligung nach der DS-GVO [PDF]
- Europäischer Datenschutzausschuss: Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung gemäß Verordnung 2016/679 [PDF] (Mai 2020)
- Weitere Unterlagen: Das erwähnte Working Paper der Artikel 29 Gruppe und weitere Unterlagen zur Einwilligung finden Sie auf unserer DS-GVO Linkliste
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