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Recht auf Kopie

Stand: 12.02.2025

Innerhalb des Auskunftsrecht des Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) normiert Art. 15 Abs. 3 DS-GVO ein Recht auf Erteilung einer Kopie: „Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.“

Die Webseite soll einen Überblick über dieses Recht geben und wird nach und nach um einzelne Aspekte und Rechtsprechung ergänzt.

Mit einem besonderen Fall, nämlich dem Recht auf Herausgabe von Dissertationsgutachten beschäftigen wir uns auf unserer Webseite Auskunftsanspruch im Rahmen eines Promotionsverfahrens – Recht auf Kopien von Gutachten Interner Link.

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