Fristen - Art. 12 Abs. 3 DS-GVO
Stand: 07.12.2023
Eine Reihe von Modalitäten bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten regelt Art. 12 DS-GVO. Auch innerhalb welchen Zeitraums die Bearbeitung erfolgen muss, ist geregelt.
Diese Regelung und interessante Rechtsprechung dazu stellen wir auf dieser Seite vor.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
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