Automatisierte Einzelentscheidung
Stand: 08.07.2024
Gelegentlich - und zunehmend häufiger - fällt er, der Begriff der "automatisierten Einzelentscheidung".
Aber was bedeutet er eigentlich? Und was hat es datenschutzrechtlich damit auf sich?
Diese Seite möchte einen kleinen Überblick über die Herkunft und die Definition des Begriffes geben und zeigen, wo den datenschutzrechtlichen Verantwortlichen an Hochschulen die automatisierte Einzelentscheidung in der Praxis begegnen kann.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
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