Aufbewahrungsort der bEM-Daten über den Beschäftigten
Stand: 17.08.2017
Die Unterlagen über ein durchzuführendes oder bereits durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) enthalten sensible Daten. Wohin also damit?
In Betracht kommt hier entweder die Aufbewahrung in der Personalakte oder in einer gesonderten Akte, der sogenannten bEM-Akte.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).
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