Verarbeitung personenbezogener Daten aus Drittländern
Stand: 24.04.2023
Das Thema „Internationaler Datentransfer“ begegnet einem im Grunde oft nur im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union (EU) an ein sogenanntes Drittland. Dabei gibt es viele Punkte zu beachten, die einem Verantwortlichen oftmals Kopfzerbrechen bereiten. Damit beschäftigen wir uns ausführlich auf unseren Webseiten rund um das Thema „Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer“ .
Doch wie sieht es eigentlich im umgekehrten Fall aus, also bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem Drittland in der EU? Gibt es auch dabei relevante Punkte für Hochschulen zu beachten?
Diese Frage ist uns im Hinblick auf das chinesischen Datenschutzrecht begegnet, das Personal Information Protection Law (PIPL). Eine inoffizielle englische Übersetzung der Stanford University, auf die in den meisten Beiträgen zu diesem Thema verwiesen wird ist hier abrufbar.
Dabei sind aus unserer Sicht insbesondere zwei Fallkonstellationen denkbar, in denen sich eine Hochschule mit diesem Thema konfrontiert sehen könnte und sich mit den entsprechenden Reglungen eingehender beschäftigen sollte.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
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