Rechtshistorisch: Podiumsdiskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Stand: 15.04.2011
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Denn noch bevor der europäische, ganz zu schweigen vom bundesdeutschen, Gesetzgeber Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung getroffen hatte, gab es in Baden-Württemberg im Jahr 2005 eine Podiumsdiskussion.
Bei der Veranstaltung des Justizministeriums Baden-Württemberg unter der Überschrift "Heiligt der Zweck jedes Mittel? - Vorratsdatenspeicherung kritisch hinterfragt" am 27.10.05 kam - zumindest bei den Podiumsdiskutanten - keine Grundsatzdiskussion auf.
Es herrschte weitgehend Einigkeit.
Die Diskutanten Justizminister Prof. Dr. Goll, Prof. Dr. Büllesbach - damals Konzernbeauftragter für den Datenschutz der DaimlerChrysler AG - und Dr. Klumpp - Direktor der ALCATEL SEL Stiftung - waren sich einig: Eine Vorratsdatenspeicherung in der Form, wie sie im Entwurf einer Europäischen Richtlinie vorgesehen ist, lehnen sie ab.
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