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Sind Videokonferenzdienste Telekommunikationsdienste im Sinne des TKG?

Stand: 18.12.2023

Sind Videokonferenzdienste „interpersonelle Telekommunikationsdienste“ und damit Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetz (TKG)?

Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf datenschutzrechtliche Anforderungen?

Zu diesen Fragen hat sich auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) u.a. in der Handreichung zu Online-Prüfungen an Hochschulen vom 28.07.2022 [PDF] Externer Link geäußert .

Auf unserer Webseite stellen wir die Äußerungen vor und setzen uns dabei auch mit den oben aufgeworfenen Fragen auseinander.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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