Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung
Stand: 02.05.2015
Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen [PDF] in Kraft.
Zwar waren auch zuvor unerlaubte Werbeanrufe nicht rechtmäßig (sie galten bereits vorher als unzumutbare Belästigungen im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb - UWG), durch das neue Gesetz sollen die Verbraucher jedoch nun noch besser vor lästigen Werbeanrufen geschützt werden.
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