Datenschutz auf Reisen
Stand: 09.09.2024
Klar – der Datenschutz kennt keinen Urlaub. Auch nicht auf Reisen. Egal, ob Freizeit-, Dienst- oder Vortragsreisen.
Wer da dienstliche Endgeräte (von Laptop bis Handy) mit sich führt, sollte eines nicht vergessen: Die Daten auf den Endgeräten wecken möglicherweise Begehrlichkeiten des Gastlandes. Und nicht jedes Gastland hat ein der EU entsprechendes Verständnis von Privatheit, Datenschutz, Urheberrecht und so weiter.
Es sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen bei der Einreise in die USA die Herausgabe des Passworts für die verschlüsselte Festplatte des Laptops verlangt wird. In China gibt es dokumentierte Fälle, in denen das im Hotelzimmer liegende Laptop bei Abwesenheit des Besitzers auf relevante Informationen hin untersucht wird.
Dass das für die auf dem Endgerät befindlichen personenbezogenen Daten ein Problem darstellt, dürfte auf der Hand liegen. Sehen Sie zu der Frage, ob das Mitführen eines Laptops in ein Drittland und der Fernzugriff aus dem Drittland bei einer Dienstreise eine rechtfertigungsbedürftige Übermittlung darstellt, unsere Webseite Wann liegt eine rechtfertigungsbedürftige (Weiter-) Übermittlung nach Kapitel V der DS-GVO vor?
Doch im Grunde geht es in der Hauptzahl der Fälle um etwas Anderes: um handfeste Wirtschafts- und Forschungsspionage.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).
Beispielsweise hat das Niedersächsische Innenministerium der Agrarministerin des Landes und ihren Begleitern bei ihrem offiziellen China-Besuch im Herbst 2019 untersagt, persönliche Smartphones und mobile Endgeräte mit zu nehmen. Erlaubt war der Gruppe nur die Mitnahme eines neuen Prepaid-Handys, das man nach der Rückkehr sofort vernichten sollte. Als Grund wurde die Angst vor Datenspionage im Gastland angegeben.
Sofern eine Hochschule entsprechende Richtlinien zum Mitführen von dienstlichen Geräten auf Reisen erstellen, sollten zunächst die Anforderungen der Informationssicherheitssicherheitsbeauftragten einfließen. Aus Sicht des Datenschutzes dürften dann ggf. lediglich Ergänzungen notwendig werden, wenn wider Erwarten die bereits formulierten Anforderungen aus datenschutzrechtlicher Sicht unzureichend sein sollten.
Wirtschaftsspionage Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung
Bundesamt für Verfassungsschutz für die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern
https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/wirtschaftsschutz/broschure_wirtschaftsspionage.pdf [PDF]
Sicherheit auf Geschäftsreisen
Bundesamt für Verfassungsschutz für die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern
https://www.wirtschaftsschutz.info/DE/Themen/SicherheitAufGeschaeftsreisen/sicherheit_auf_geschaeftsreisen_node.html
Faltblatt "Geschäftsreisen - Schützen Sie Ihr Know-how!"
Bundesamt für Verfassungsschutz für die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern
https://www.wirtschaftsschutz.info/SharedDocs/Publikationen/DE/SicherheitGeschaeftsreisen/Geschaeftsreisen.html
Leitblatt: Informationsschutz auf Reisen
Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V
https://www.asw-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/leitfaden_-blatt/LB_Informationsschutz_Reisen_.pdf [PDF]