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Ergebnis der Personalratswahl im Internet - eine zulässige Veröffentlichung?

Stand: 13.01.2015

Der Personalrat ist gewählt, das Wahlergebnis festgestellt. Doch wie erfahren die Beschäftigten, ob es ihr Wunschkandidat geschafft hat?
Diese Information erfolgt oftmals durch einen entsprechenden Aushang einer Liste der neu gewählten Personalratsmitglieder. Und manche Hochschule nutzt für diese Bekanntmachung auch die ihr zur Verfügung stehenden elektronischen Hilfsmittel. Sei es Internet oder Intranet.

Doch werden die Ergebnisse der Personalratswahl einer Hochschule - also die Namen der erfolgreichen Kandidaten - bekanntgegeben, so stellt sich immer auch die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Und diese Frage stellt sich umso mehr - oder sollte sich umso mehr stellen -, wenn die Namen nicht lediglich in Papierform ausgehängt, sondern auf den Webseiten der Hochschule im Internet veröffentlicht werden.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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