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EDV-Ausstattung und Internetzugang für Personalrat

Stand: 04.04.2017

Um seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können, muss dem Personalrat in einem gewissen Umfang auch technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. So erscheint ein Internetzugang für die Mitglieder des Personalrats einer Hochschule für die Aufgabenerfüllung unverzichtbar.
Doch was bedeutet dies genau?
Und setzt der Datenschutz hier gewisse Grenzen?
Mit diesen Fragen und ob z.B. dem Personalrat ein Gruppenzugang zum Internet oder ein personalisierter Zugang einzurichten ist, haben sich auch die Gerichte beschäftigt.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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