Auskunftspflicht der Hochschule bei Urheberrechtsverletzungen?
Stand: 14.02.2017
Wird ein Urheber in seinen Urheberrechten verletzt und möchte er diese Rechtsverletzung auf zivilrechtlichem Wege verfolgen, so benötigt er oftmals zunächst nähere Informationen, die in der Regel dem Datenschutz unterliegen, über die möglichen Rechteverletzer.
Nutzt nun der Studierende seinen Hochschul-Internetzugang, um illegal Musik oder Filme runter zu laden oder zum Download anzubieten und verletzt dadurch die Urheberrechte eines Dritten, so kann es passieren, dass sich der jeweilige Rechteinhaber an die Hochschule wendet und Auskunft über den jeweiligen Nutzer verlangt.
Muss die Hochschule dann den Namen des Studierenden preisgeben?
Am 11.04.2008 hat der Bundestag das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" beschlossen, mit dem insbesondere die so genannte "Enforcement-Richtlinie" umgesetzt werden soll.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier ).
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