Aus für Netzsperren gegen Kinderpornographie im Internet
Stand: 04.02.2015
Am 01.12.2011 wurde das   Zugangserschwerungsgesetz  vom 17. Februar 2010 vom Bundestag durch ein Aufhebungsgesetz 
aufgehoben. Dieses wurde vom Bundestag verabschiedet (BT-Drs. 17/6644
 vom 17. Februar 2010 vom Bundestag durch ein Aufhebungsgesetz 
aufgehoben. Dieses wurde vom Bundestag verabschiedet (BT-Drs. 17/6644  ) und der Bundesrat beschloss am 16.12.2011, keinen Einspruch gegen das Aufhebungsgesetz einzulegen (BR-Drs. zu788/11
) und der Bundesrat beschloss am 16.12.2011, keinen Einspruch gegen das Aufhebungsgesetz einzulegen (BR-Drs. zu788/11  ).
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 2958) ist das Aufhebungsgesetz  am 29.12.2011 in Kraft getreten.
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Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 2958) ist das Aufhebungsgesetz  am 29.12.2011 in Kraft getreten. 
Damit endet die bislang unbefriedigende Rechtslage, wonach das Gesetz zwar formal galt, aber in der Praxis auf Veranlassung der Bundesregierung nicht angewandt wurde. Eine Verpflichtung zum Errichten von Netzsperren im Internet besteht also nach aktueller Gesetzeslage nicht.
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