Meldepflicht über Verwandtschaftsverhältnisse des Arbeitnehmers
Stand: 18.07.2006
Als Schnüffelpflicht oder gar als "Agentenauftrag" (so das Personalmagazin in seiner Märzausgabe 2004, Seite 40) wurde die Anfang 2005 eingeführte Meldepflicht nach § 28 a Abs. 3 Nr. 10 SGB IV bezeichnet.
Danach ist der Arbeitgeber seit 01.01.2005 verpflichtet zu melden, ob ein Arbeitnehmer zum Arbeitgeber in einer bestimmten verwandtschaftlichen Beziehung steht.
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