Änderungen am Landesdatenschutzgesetz 2026
Stand: 23.02.2026
Am 04.02.2026 hat der Landtag von Baden-Württemberg Änderungen u.a. am Landesdatenschutzgesetz beschlossen (LT-Drs. 17/10253
). Noch ist es nicht verkündet und noch nicht in Kraft.
Wir stellen zunächst eine Synopse zur Verfügung, die den bisherigen Wortlaut der geänderten Vorschriften dem neuen gegenüberstellt und - aus Sicht der Hochschulen - in weiteren Spalten interessante Äußerungen aus der Gesetzesbegründung und dem Anhörungsverfahren wiedergibt.
In den nächsten Tagen betrachten wir in einem weiteren Dokument die Änderungen aus Sicht der Hochschulen noch etwas näher im Hinblick auf Auswirkungen und Aussagen.
Hier finden alle interessierte Personen die Synopse des bisher geltenden LDSG mit dessen Fassung aus dem Landtagsbeschluss vom 04.02.2026 [PDF]
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