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Änderungen am Landesdatenschutzgesetz 2026

Stand: 23.02.2026

Am 04.02.2026 hat der Landtag von Baden-Württemberg Änderungen u.a. am Landesdatenschutzgesetz beschlossen (LT-Drs. 17/10253 Externer Link). Noch ist es nicht verkündet und noch nicht in Kraft.

Wir stellen zunächst eine Synopse zur Verfügung, die den bisherigen Wortlaut der geänderten Vorschriften dem neuen gegenüberstellt und - aus Sicht der Hochschulen - in weiteren Spalten interessante Äußerungen aus der Gesetzesbegründung und dem Anhörungsverfahren wiedergibt.
In den nächsten Tagen betrachten wir in einem weiteren Dokument die Änderungen aus Sicht der Hochschulen noch etwas näher im Hinblick auf Auswirkungen und Aussagen.

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