Änderungen am Landesdatenschutzgesetz 2026

Stand: 02.03.2026

Am 04.02.2026 hat der Landtag von Baden-Württemberg Änderungen u.a. am Landesdatenschutzgesetz beschlossen (LT-Drs. 17/10253 Externer Link). Es wurde am 27.02.2026 im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg verkündet [PDF] Externer Link und trat damit am 28.02.2026 in Kraft.

Wir stellen zum einen eine Synopse zur Verfügung, die den bisherigen Wortlaut der geänderten Vorschriften dem neuen gegenüberstellt und - aus Sicht der Hochschulen - in weiteren Spalten interessante Äußerungen aus der Gesetzesbegründung und dem Anhörungsverfahren wiedergibt.
Zum anderen betrachten wir in einem weiteren Dokument die Änderungen aus Sicht der Hochschulen noch etwas näher im Hinblick auf Auswirkungen und Aussagen.

Hier finden alle interessierte Personen die Synopse des bisher geltenden LDSG mit dessen Fassung aus dem Landtagsbeschluss vom 04.02.2026 [PDF] Interner Link.

Weitere Informationen

Zugriff: Die ganze Welt

Der LfDI Baden-Württemberg hat zur neuen Vorschrift der Videoüberwachung folgendes veröffentlicht: "Update kompakt: Videoüberwachung - Was Verantwortliche jetzt beachten müssen" Externer Link.

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