KI-gestützte Protokollerstellung
Stand: 23.01.2026
"Och nee, nicht schon wieder!" - das denken sich wohl viele, wenn sie an der Reihe sind und die Aufgabe bekommen haben, ein Protokoll zu einer Besprechung zu schreiben. Kann da nicht künstliche Intelligenz (KI) helfen? Am besten gleich während der Besprechung zuhören und hinterher das fertige Protokoll ausspucken. Und tatsächlich: Es gibt Angebote am Markt, die eine Besprechung aufzeichnen und hinterher ein Protokoll erstellen oder direkt in Echtzeit ein Protokoll schreiben. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet: Die Stimmen der Besprechungsteilnehmenden und die Gesprächsinhalte, denn regelmäßig wird in einer Besprechung über Personen gesprochen. Kann man die mit einer KI-gestützten Protokollerstellung verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigen?
Wir haben uns ausführlich damit beschäftigt und sind auf eine Reihe ungeklärter Rechtsfragen gestoßen, die man unterschiedlich beantworten kann und je nach Sichtweise zu anderen Ergebnissen kommt. Hinzu kommt, dass die aktuelle Rechtslage zu sehr differenzierten Ergebnissen führt - teilweise nach Herkunft der Gesprächsteilnehmenden (Beschäftigte oder nicht). Zugleich zeichnen sich neue Rechtsvorschriften ab, die teilweise zu einer eindeutigeren Rechtslage führen würden.
Im Ergebnis muss eine Stelle, die auf KI-gestützte Protokollerstellung setzt, bereit sein, ein gewisses rechtliches Risiko einzugehen.
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