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Der lange Weg zur Umsetzung einer EU-Richtlinie

Stand: 09.08.2024

Werfen wir einen Blick zurück und betrachten rechtshistorische die wesentlichen Punkte bei der Entwicklung der Rechtslage zu Cookies. Denn lange Zeit war in Deutschland umstritten, ob die EU-Richtlinie umgesetzt war. Erst mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) zum 01.12.2021 wurde dieser Streit beendet, da spätestens mit Inkrafttreten des § 25 TTDSG zum 01.12.2021 eine Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG erfolgte.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Es gibt eine Stellungnahmen (Opinion 5/2019) vom 12.03.2019 Externer Link, in der sich der EDSA mit dem Verhältnis der ePrivacy-Richtlinie und der DS-GVO auseinandersetzt.

Er ist der Auffassung, die Richtlinie konkretisiere und ergänze die DS-GVO und – sofern eine Regelung der Richtlinie bezüglich einer Datenverarbeitung konkreter sei - gehe diese Regelung als lex specialis der allgemeineren Norm der DS-GVO vor.

Allerdings war die Stellungnahme für die hier gegenständliche Frage, ob die nicht umgesetzte EU-Richtlinie unmittelbar gilt, nicht gewinnbringend. Die Stellungnahme ging vielmehr davon aus, dass die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt war und behandelt auf einer abstrakteren Ebene das Verhältnis der Richtlinienregelungen zu denen der DS-GVO.

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